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   OLG Hamm, 15.12.2015 - 4 U 77/15   

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https://dejure.org/2015,74391
OLG Hamm, 15.12.2015 - 4 U 77/15 (https://dejure.org/2015,74391)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.12.2015 - 4 U 77/15 (https://dejure.org/2015,74391)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - 4 U 77/15 (https://dejure.org/2015,74391)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2015 - 4 U 77/15
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Verkehr in der Regel nicht zu einer zergliedernden und analysierenden Betrachtung eines Zeichens neigt (vgl. BGH, GRUR 2014, 376 [grill meister]).
  • BGH, 05.03.2015 - I ZR 161/13

    Markenschutz: Klangliche Verwechslungsfähigkeit von Buchstabenfolgen - IPS/ISP

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2015 - 4 U 77/15
    Die Frage der Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen ist nach deren Ähnlichkeit in der Bedeutung, im Klang oder im (Schrift-)Bild zu beurteilen, weil Marken auf die mit ihnen angesprochenen Verkehrskreise in begrifflicher, klanglicher und bildlicher Hinsicht wirken können (BGH, GRUR 2015, 1004 [IPS/ISP]).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04

    AKZENTA

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2015 - 4 U 77/15
    Die Benutzung eines Zeichens erfolgt dann markenmäßig, wenn sie der Hauptfunktion einer Marke entspricht, dem Verkehr die Ursprungsidentität einer Ware oder Dienstleistung dadurch zu vermitteln, dass sie es ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. BGH, GRUR 2008, 616 [AKZENTA]).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2015 - 4 U 77/15
    Bereits aus diesem Grunde scheidet die Annahme einer zu einer Verwechslungsgefahr führenden Zeichenähnlichkeit aus; denn die Klagemarke erhält ihre Eigenprägung, wie bereits ausgeführt, allein auf der begrifflichen Ebene durch die Verkürzung der Begriffe "Medizin" (oder "Medikament") und "consulting" auf die jeweiligen Anfangssilben und die anschließende Zusammenschreibung dieser Silben (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation BGH, WRP 2003, 1353 [AntiVir/AntiVirus]).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-418/02

    DER GERICHTSHOF ERWEITERT DEN MARKENSCHUTZ DURCH ZULASSUNG VON

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2015 - 4 U 77/15
    Bei diesen Dienstleistungen handelt es sich der Sache nach im Wesentlichen um Einzelhandelsdienstleistungen im Sinne der "Praktiker"-Entscheidung des EuGH (EuGH, WRP 2005, 1154).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2015 - 4 U 77/15
    (3) Angesichts der lediglich sehr geringen Kennzeichnungskraft der Klagemarke sind insbesondere aufgrund des Freihalteinteresses der Allgemeinheit an Abkürzungen beschreibender Begriffe (vgl. hierzu BGH, WRP 2001, 1207 [CompuNet/ComNet]) an die Annahme einer zu einer Verwechslungsgefahr führenden Zeichenähnlichkeit trotz der hier vorliegenden Dienstleistungsidentität strenge Anforderungen zu stellen (vgl. Ströbele/Hacker, a.a.O., § 9 Rdnr. 181; vgl. auch BGH, a.a.O.).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2015 - 4 U 77/15
    In der Entscheidung "Indorektal/Indohexal" (GRUR 1995, 50) hat der Bundesgerichtshof maßgeblich darauf abgestellt, dass der nur aus der lateinischen Sprache ableitbare oder gewisse medizinische Kenntnisse voraussetzende Sinngehalt des als Zeichenteil der dortigen Klagemarke verwendeten Begriffes "rektal" sich nicht jedermann ohne Weiteres erschließt.
  • OLG Hamm, 04.08.2015 - 4 U 119/14

    Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2015 - 4 U 77/15
    Insoweit sind an die Annahme einer markenmäßigen Verwendung eines Zeichens keine besonders strengen Anforderungen zu stellen (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 04.08.2015 - 4 U 119/14 - [Grillstar] ).
  • OLG Köln, 17.06.2011 - 6 U 222/10

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2015 - 4 U 77/15
    In der Entscheidung "MeDiTA/medidata" (OLG Köln, Urteil vom 17.06.2011 - 6 U 222/10 - ) hat das Oberlandesgericht Köln der dortigen Klagemarke "MeDiTA" für die dort in Rede stehenden Dienstleistungen (Geschäftsführung und Unternehmensverwaltung) keine beschreibende Bedeutung und durchschnittliche Kennzeichnungskraft beigemessen.
  • BPatG, 19.01.2015 - 24 W (pat) 38/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "MEDIO/MEDION" - Waren- und

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2015 - 4 U 77/15
    In der Entscheidung "MEDIO/MEDION" (BPatG, Beschluss vom 19.01.2015 - 24 W (pat) 38/12 - ) hat das Bundespatentgericht der dortigen Widerspruchsmarke "MEDION" für die dort in Rede stehenden Warengruppen "Notebooks, schnurlose Telefone, Mobiltelefone" keine beschreibende Bedeutung und durchschnittliche Kennzeichnungskraft beigemessen.
  • BPatG, 07.11.2013 - 33 W (pat) 537/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Carboron (Wort-Bildmarke)/CarboREN" - teilweise

  • BPatG, 31.03.2004 - 28 W (pat) 250/03
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